Ein Angestellter aus dem Kanton Zürich erkrankte. Die Taggeldversicherung zahlte ein Jahr lang Taggelder. Dann stellte sie die Leistung ein. Sie argumentierte, der Mann könne in einem leichteren Beruf arbeiten. Dieser forderte darauf die Taggelder noch für eine Frist von 3,5 Monaten ein, um eine Stelle zu finden. Das Bundesgericht hiess die Klage gut. Bei einem Berufswechsel habe ein Versicherter Anspruch auf Taggelder während drei bis fünf Monaten. 

Bundesgericht, Urteil 4A_73/2019 vom 29. Juli 2019