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Ja. Bei Freizügigkeitskonten muss man den ganzen Betrag auf einmal beziehen. Deshalb kann es sinnvoll sein, vorher verschiedene Freizügigkeitskonten zu eröffnen. Bei Frauen liegt die Altersgrenze zum Bezug bei 59 Jahren, bei Männern bei 60. Ein teilweiser Vorbezug ist vor Erreichen der Altersgrenze nur für selbstbewohntes Wohneigentum möglich.
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