Schadenersatz nach erfolgloser Mängelrüge
| Der Bauherr reklamiert, weil Wasser in einen Vorratsraum seiner neuen Wohnung dringt. Der Bauunternehmer behauptet, davon nichts zu wissen. Schliesslich klagt der Wohnungseigentümer einen Schadenersatz von 25 000 Franken ein.
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