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Die Eigentümer eines Ferienhauses im Kanton St. Gallen wollten das Haus abreissen und ein grösseres Wohnhaus samt Autounterstand erstellen. Das Haus lag in der Landwirtschaftszone. Die Baubehörden bewilligten das Projekt.
Der WWF Schweiz rekurrierte aber erfolgreich gegen dieses Vorhaben beim Baudepartement St. Gallen. Der Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt: Der Charakter des Hauses würde mit der Vergrösserung sowie dem neuen Autounterstand nicht gewahrt, das geplante Wohnhaus sei zu gross.
Bundesgericht, Urteil 1C_312/2016 vom 3. April 2017
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