Die Eigentümer eines Ferienhauses im Kanton St. Gallen wollten das Haus ­abreissen und ein grösseres Wohnhaus samt Autounterstand erstellen. Das Haus lag in der Landwirtschaftszone. Die ­Baubehörden bewilligten das Projekt. 

Der WWF Schweiz rekurrierte aber erfolgreich gegen dieses Vorhaben beim Baudepartement St. Gallen. Der Entscheid wurde vom Bundesgericht ­be­stätigt: Der Charakter des Hauses ­würde mit der Vergrösserung sowie dem neuen Autounterstand nicht gewahrt, das ­geplante Wohnhaus sei zu gross. 

Bundesgericht, Urteil 1C_312/2016 vom 3. April 2017