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Eine Autolenkerin wollte an einem Lichtsignal auf die linke Spur wechseln, nachdem die Ampel auf Grün gewechselt hatte. Dabei fuhr sie einem Taxi vor die Motorhaube. Dessen Lenker beharrte auf dem Vortritt, es kam zur Kollision.
Die Lenkerin wurde vom Stadtrichteramt Zürich mit 300 Franken gebüsst. Das Strassenverkehrsamt an ihrem Wohnort Schwyz verhängte einen viermonatigen Ausweisentzug.
Dagegen wehrte sich die Lenkerin mit dem Argument, es liege nur ein leichtes Verschulden vor. Damit blitzte sie sowohl vor dem Verwaltungsgericht Schwyz als auch vor Bundesgericht ab.
Bundesgericht, Urteil 1C_403/2016 vom 27. März 2017
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