Leasing kommt Autofahrer teuer zu stehen. Das zeigt das Beispiel eines Autofahrers aus dem Kanton Aargau. Er hat bei der Amag in Baden AG einen VW Sharan Comfortline geleast. Wert laut Vertrag: 49 450 Franken. Der Wagen hatte bereits einen Kilometerstand von 8200. Die monatliche Leasingrate für die Occasion betrug Fr. 581.75 – 48 Monate lang. Insgesamt kamen die monatlichen Raten während der vierjährigen Laufzeit auf 27 924 Franken zu stehen. Dazu kam eine Anzahlung in der Höhe von 4500 Franken – macht zusammen 32 424 Franken.
Falls der Sharan-Leaser den Wagen nach vier Jahren kaufen will, müsste er laut Vertrag nochmals 22 000 Franken zahlen. So hoch wurde der Wert nach Ablauf der Leasingdauer im Vertrag angegeben. Der Anspruch, den Wagen tatsächlich zu kaufen, bestand gemäss Vertrag aber nicht. Würde ihm die Garage den Sharan zum Restwert verkaufen, hätte der Leasingnehmer 54 424 Franken zahlen müssen, um Eigentümer der Occasion zu werden.
Das sind aber noch nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag anfallen. Hinzu kommen zusätzlich die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, eine Vollkaskoversicherung, Motorfahrzeugsteuern, Unterhaltskosten, Pneuwechsel sowie Reparaturkosten. Fazit: Das Auto gehört nicht dem Leasingnehmer – trotzdem muss er wie ein Eigentümer für den Unterhalt aufkommen.
Anders bei der Miete: Dort ist es der Eigentümer, der den Unterhalt finanzieren muss. Und: Ein Mieter muss nichts bezahlen, wenn der Wagen zur Reparatur in der Garage steht – der Leasingnehmer hingegen schon.
Bei vorzeitiger Kündigung wird es teuer
Teuer wird es auch, wenn geleaste Autos früher zurückgegeben werden, als im Vertrag abgemacht wurde. Das war beim Aargauer Sharan-Leasingnehmer der Fall: Er kündigte den Vertrag nach 32 Monaten vorzeitig. Nachdem er das Auto zurückgegeben hatte, stellte ihm die Amag zusätzlich 19 607 Franken in Rechnung. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits Leasingraten von 18 616 Franken bezahlt.
Grund der Nachforderung: Der Verkehrswert des geleasten Autos nimmt zu Beginn des Leasings stärker ab als nachher. Steigt ein Leasingnehmer vorzeitig aus dem Vertrag aus, berechnet die Leasingfirma den Restwert im Zeitpunkt der Rückgabe neu.
Der Leasingnehmer kam noch mit einem blauen Auge davon: Der Amag-Vertrag war fehlerhaft, deshalb musste er weit weniger als die geforderte Nachzahlung bezahlen. Grund: Beim Leasing von Autos im Wert von bis zu 80 000 Franken gilt das Konsumkreditgesetz. Es schreibt vor, dass die Leasingfirma die Kreditfähigkeit des Kunden prüfen und ihm das Prüfdokument aushändigen muss. Die Amag hatte aber bloss das Prüfresultat auf dem Vertrag vermerkt. Der Leasingnehmer einigte sich mit Amag auf eine Schlusszahlung von 7500 Franken. Amag sagt, man habe die Verträge angepasst.
Mario Roncoroni, Leiter der Berner Schuldenberatung, sagt: «Das Leasing wurde erfunden, um die Schutzvorschriften des Miet- und Kaufrechts zu umgehen. Es vereint die Nachteile von Miet- und Kaufverträgen.» Sein Tipp: Wer richtig budgetieren will, muss die Leasingrate verdoppeln oder gar verdreifachen.
Leasingverträge: Das muss drinstehen
Bei Leasingverträgen bis 80 000 Franken müssen laut Gesetz unter anderem folgende Vorschriften eingehalten werden:
Ein Leasingvertrag ist nur schriftlich gültig. Der Leasingnehmer muss eine Kopie erhalten.
Der Vertrag muss innert 14 Tagen widerrufen werden können. Der Vertrag muss diesen Hinweis enthalten.
Im Vertrag muss der Preis stehen, zu dem man das Auto bar kaufen könnte.
Der tatsächliche Jahreszins muss im Vertrag erwähnt sein.
Der Vertrag muss eine Tabelle enthalten, aus der hervorgeht, was bei vorzeitiger Vertragsauflösung geschuldet ist und wie sich der Restwert des Fahrzeugs entwickelt.
Die Leasingfirma muss eine Kreditfähigkeitsprüfung vornehmen. Die wichtigsten Eckdaten dieser Rechnung müssen aus dem Vertrag ersichtlich sein. Die Berechnungen sind dem Leasingnehmer beim Vertragsschluss auszuhändigen.
Hält eine Leasingfirma diese Vorschriften nicht ein, kann der Leasingnehmer das Auto zurückgeben. Er muss dann lediglich die bis dahin fälligen Raten bezahlen. Ein allfälliger Wertverlust des Fahrzeugs geht zulasten der Leasingfirma.
Tipp: Wer trotz aller Nachteile ein Auto leasen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschliessen.