Beratung
Erbrecht: Müssen wir für die Schulden des Vaters aufkommen?
| «Kürzlich ist mein Vater gestorben. Seine finanzielle Situation war alles andere als gut, deshalb schlugen meine Geschwister und ich die Erbschaft aus. Allerdings erhielten wir von unserem Vater zu Lebzeiten immer wieder grössere Geldbeträge. Müssen wir nun deshalb trotz Ausschlagung für die Schulden unseres Vaters aufkommen?»
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