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Ja. Grundsätzlich haben Arbeitgeber den Angestellten die für die berufliche Tätigkeit erforderlichen Geräte und Materialien zur Verfügung zu stellen. Machen sie dies nicht und entstehen Angestellten daraus Kosten, haben diese Anspruch auf Ersatz der Spesen. Ihr Arbeitgeber muss also Ihre Auslagen für Computer und Telefon ersetzen. Das kann auch mit einer Pauschale geschehen. Sie muss aber kostendeckend sein.
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