Inhalt
Nein. Das wäre nur dann der Fall, wenn sie nachweisen könnte, dass eine Entschädigung zwischen ihnen vereinbart wurde – etwa mit einem Arbeitsvertrag. Ohne eine entsprechende Vereinbarung wäre sie auf das freiwillige Entgegenkommen Ihres Bruders angewiesen.
Aber Sie können sich bei Ihrer Lebenspartnerin ganz einfach erkenntlich zeigen: indem Sie sie in einem Testament als Erbin einsetzen – sogar als Alleinerbin. Denn Sie haben keine pflichtteilsberechtigten Erben, auf die Sie Rücksicht nehmen müssten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden