Inhalt
Ja. Schlagen die Erben eines überschuldeten Verstorbenen den Nachlass aus, so haften sie dessen Gläubigern gegenüber trotzdem. Allerdings nur in dem Umfang, indem sie vom Erblasser innerhalb der letzten fünf Jahre vor seinem Tod Vermögenswerte erhalten haben, die bei der Erbteilung der Ausgleichung unterworfen gewesen wären. Sie und Ihre Geschwister müssen also höchstens insoweit für die Schulden Ihres Vaters aufkommen, als Sie von ihm in den letzten fünf Jahren etwa grössere Schenkungen oder Erbvorbezüge erhielten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden