Die AHV muss nur für fünf Jahre rückwirkend zahlen
| Eine 90-jährige Zürcherin erhielt vor Weihnachten von der AHV rund 20 000 Franken. Sie hatte nach dem Tod ihres Mannes vergessen, ihre Rente neu berechnen zu lassen. Ihre Ansprüche vor 2010 allerdings sind verjährt.
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