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Eine Mutter betrieb ihren Ex-Mann wegen nicht bezahlter Unterhaltsbeiträge für ihre Tochter in der Höhe von 21 000 Franken. Dies, nachdem die Tochter bereits volljährig war. Die Beiträge stammten aber aus der Zeit, als die Tochter noch minderjährig war. Das Bezirksgericht Hinwil schützte das Anliegen der Mutter. Dagegen wehrte sich der Ex-Mann erfolgreich vor dem Obergericht des Kantons Zürich.
Das Bundesgericht war gleicher Meinung: Das Kind ist Gläubiger der Unterhaltsbeiträge. Das gelte auch für die Zeit der Minderjährigkeit. Mit der Volljährigkeit des Kindes endeten alle Befugnisse der Eltern zur Verwaltung des Kindsvermögens.
Bundesgericht, Urteil 5A_984/2014 vom 3. Dezember 2015
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