Bin ich an den Vertrag gebunden?
“Anfang Jahr habe ich einen Mietvertrag für eine Neubauwohnung unterschrieben. Diese ist noch nicht fertiggestellt – wann ich einziehen kann, ist deshalb noch unklar. Als spätester Bezugstermin wurde der 1. Oktober 2014 vereinbart. Laut Vertrag gibt der Vermieter den definitiven Bezugstermin spätestens vier Monate im Voraus bekannt. Bin ich an diesen Mietvertrag gebunden, wenn ich vorher etwas anderes finde?”
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