Inhalt
Während des Baus einer Liegenschaft stellte der Bauherr Mängel fest. Er beantragte beim Bezirksgericht Zürich eine vorsorgliche Beweisabnahme. Das Gericht hiess das Gesuch gut und auferlegte einen Teil der Verfahrenskosten der Baufirma. Diese wehrte sich dagegen erfolglos vor dem Obergericht. Das Bundesgericht gab ihr jedoch recht: Der Baufirma hätten keine Gerichtskosten auferlegt werden dürfen. Die vorsorgliche Beweisführung diene derjenigen Partei, die darum ersuche. Deshalb müsse diese auch die Gerichtskosten tragen.
Bundesgericht, Urteil 4D_54/2013 vom 6. Januar 2014
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden