Beratung
Darlehen: Gehe ich bei der Erbteilung leer aus?
| “Eine Tante hat mir vor einigen Jahren ein zinsloses Darlehen gewährt. Für die Rückzahlung wurden jährliche Ratenzahlungen vereinbart. Nun ist meine Tante gestorben. Ein Testament hat sie nicht hinterlassen. Da sie nie Kinder hatte und ihre Eltern sowie Geschwister bereits verstorben sind, bin auch ich erbberechtigt. Wird die noch ausstehende, aber noch nicht zur Rückzahlung fällige Darlehensschuld bei der Erbteilung mit meinem Erbanteil verrechnet?”
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