Inhalt
Nein. Sobald Sie das AHV-Rentenalter erreichen, wird die Invaliden- durch die Altersrente abgelöst. Die Ausgleichskasse stellt eine Vergleichsrechnung auf. Fällt die AHV-Rente nach den allgemein gültigen Regeln tiefer aus als die vorherige IV-Rente, wird auf die für die Berechnung der IV-Rente massgebende Grundlage abgestellt.
Diese sogenannte Besitzstandsgarantie stellt somit sicher, dass Ihre Altersrente mindestens so hoch sein wird wie Ihre heutige IV-Rente. Die künftige AHV-Rente können Sie sich von Ihrer Ausgleichskasse berechnen lassen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden