Eine Richterin macht kurzen Prozess
| Ein Mann hat ein Callcenter wegen Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch angezeigt. Der Geschäftsführer akzeptiert den Strafbefehl nicht. Der Prozess vor Kantonsgericht zeigt: Strafanzeigen führen bei solchen Delikten nicht zum Ziel.
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