Beratung
Darf der Vorbezug für Wohneigentum zurückverlangt werden?
| “Ich überlege mir, eine eigene Wohnung zu kaufen. Zu diesem Zweck möchte ich mein Pensionskassenkapital beziehen. Nun habe ich aber gehört, die Pensionskasse könne das Geld von meinen Kindern zurückfordern, falls ich vor dem Pensionsalter sterben sollte. Stimmt das?”
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