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Nein. Ihr möglicher neuer Arbeitgeber darf nur bei den von Ihnen angegebenen Personen Referenzen einholen. Informieren Sie deshalb die betreffenden Personen, dass Sie sie für Referenzauskünfte angegeben haben und sie berechtigt sind, Auskunft zu erteilen.
Wollen Sie verhindern, dass zum Beispiel ein ehemaliger Arbeitgeber, den Sie im Streit verlassen haben, Auskunft gibt, können Sie ihm dies verbieten, am besten mit eingeschriebenem Brief.
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