Beratung
Arbeitsunfähig: Zahlt die Unfallversicherung?
«Mein Arbeitgeber hat Kurzarbeit eingeführt. Kürzlich hatte ich einen Unfall, jetzt bin ich arbeitsunfähig. Gemäss meinem Arbeitsvertrag habe ich bei Unfall den vollen Lohn zugut: 80 Prozent von der Unfallversicherung und 20 Prozent vom Arbeitgeber. Habe ich trotz Kurzarbeit Anspruch auf den vollen Lohn?»
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