Beratung
Ware kam beschädigt an: Muss ich im Ausland klagen?
| «Ich kaufte im Internet bei einem deutschen Unternehmen einen Laptop. Das Gerät kam beschädigt an. Der Verkäufer lehnt jede Haftung ab. Ich überlege mir, ob ich den Rechtsweg beschreiten soll. Die allgemeinen Vertragsbedingungen des Verkäufers sehen aber vor, dass bei Streitigkeiten deutsche Gerichte und deutsches Recht gelten. Ist das für Käufer aus der Schweiz verbindlich?»
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