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Ja. Und zwar für die gesamte Steuerperiode. Wer im Laufe des Jahres den Kanton wechselt, ist für das ganze Jahr im Zuzugskanton steuerpflichtig. Massgebend ist der Wohnort am 31. Dezember.
Ja. Und zwar für die gesamte Steuerperiode. Wer im Laufe des Jahres den Kanton wechselt, ist für das ganze Jahr im Zuzugskanton steuerpflichtig. Massgebend ist der Wohnort am 31. Dezember.
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