Inhalt
Nein. Der abgeschlossene Vertrag ist ein Kaufvertrag mit einem Konsumenten. Für Schweizer Konsumenten, die im Ausland etwas bestellen, enthält das Schweizer Gesetz Schutzbestimmungen. Sie erlauben Ihnen, den Verkäufer des Laptops an Ihrem Wohnsitz in der Schweiz einzuklagen. Dabei gilt Schweizer Recht. Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen des täglichen Gebrauchs für persönliche oder familiäre Bedürfnisse.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden