Beratung
Muss die Gemeinschaft einstehen?
| “Ich besitze eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Leider kommt ein Stockwerkeigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen für den Unterhalt nicht mehr nach. Der Verwalter meinte, jetzt müsse die Gemeinschaft für die ausstehenden Beiträge geradestehen. Stimmt das?”
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