Beratung
Mietrecht: Muss ich für den Mietzinsausfall des Vermieters aufkommen?
| “Wegen eines finanziellen Engpasses konnte ich eine Weile den Mietzins nicht mehr begleichen. Der Vermieter hat mir daraufhin eine dreissigtägige Frist zur Zahlung der Ausstände angesetzt und gleichzeitig die Kündigung angedroht. Da ich nicht fristgerecht zahlen konnte, erhielt ich im Juni die Kündigung auf den 31. Juli. Ich verliess die Wohnung Ende Juli. Jetzt verlangt der Vermieter den Mietzins trotzdem bis Ende September. Muss ich das bezahlen?”
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