Inhalt
Grundsätzlich ja. Der Lehrvertrag ist auf eine bestimmte Zeit, nämlich die Dauer der Lehre, abgeschlossen. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Vertragsauflösung somit nur noch im gegenseitigen Einverständnis möglich.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Aus wichtigen Gründen dürfen Lehrling wie Lehrbetrieb vorher kündigen. Solch wichtige Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn der Lehrling der Ausbildung offensichtlich nicht gewachsen oder die weitere Zusammenarbeit unzumutbar geworden ist.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden