Beratung
Brief kommt nicht an – haftet die Post für meinen Verlust?
«Ich kündigte meine Wohnung mit einem eingeschriebenen Brief. Dieser kam beim Vermieter nicht an. Ich musste daher erneut kündigen und einen Nachmieter suchen. Da ich nicht fündig wurde, muss ich nun während drei Monaten den Mietzins für zwei Wohnungen zahlen. Kann ich die Post dafür belangen?»
Weiter