Beratung
Genügt eine schriftliche Erklärung?
«Ich bin ledig und kinderlos. In meinem Testament möchte ich meine Lebenspartnerin als Alleinerbin einsetzen. Meine Eltern sicherten mir schriftlich zu, dass sie bei meinem Tod auf ihr Erbe verzichten. Reicht es, wenn ich diese Erklärung meinem Testament beilege?»
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