Beratung
Schulde ich den Unterhalt nur bis zum 18. Lebensjahr?
| «Seit der Scheidung zahlt mein Ex-Mann Alimente für unsere gemeinsame, bald 18-jährige Tochter. Im Scheidungsurteil ist die Unterhaltspflicht nur bis zur Mündigkeit unserer Tochter geregelt. Daher will der Vater nach Erreichen der Volljährigkeit keine Alimente mehr zahlen – obwohl sie die Lehre noch nicht abgeschlossen hat. Müssen wir das so hinnehmen?»
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