Beratung
Darf ich bei Erstreckung kündigen?
| “Mein Vermieter hat mir gekündigt. Ich befürchtete, während der Kündigungsfrist keine bezahlbare Wohnung zu finden. Deshalb reichte ich innert 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde ein Erstreckungsbegehren ein. Kann ich kündigen, wenn mir eine Erstreckung gewährt wird und ich früher als erwartet eine neue Wohnung finde?”
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