saldo 05/2019
20.03.2019
- Verspätet sich ein Flug um mehr als drei Stunden, haben die Kunden je nach Distanz Anspruch auf eine Vergütung von umgerechnet 280 bis 680 Franken. Das gilt für Flüge aus der Schweiz oder der EU und für hier ankommende Flüge von EU- und Schweizer Airlines auch aus Drittstaaten. Die Entschädigung entfällt bei aussergewöhnlichen Umständen wie etwa schlechtem Wetter.
- Zudem muss die Gesellschaft die Kosten für Verpflegung, Hotel und Telefonate zahlen.
- Ihre Entschädigung müssen Sie zuerst bei der Airline einfordern.
- Verweigert die Airline eine Zahlung, bleibt der Gerichtsweg. Das Schlichtungsgesuch an die Schlichtungsbehörde des Wohnsitzes kann man selber ausfüllen und einreichen. Das Verfahren kostet je nach Kanton bis zu einigen Hundert Franken. Der Kläger muss die Kosten vorschiessen. Den zuständigen Friedensrichter / die zuständige Schlichtungsstelle finden Sie unter Zivilgerichte.ch
- Weitere Informationen gibt das saldo-Merkblatt zum Reiserecht unter: Saldo.ch/reiserecht