Beratung
Habe ich die Mieterstreckung zu spät eingereicht?
«Mein Vermieter hat mir die Wohnung gekündigt. Ich war nicht zu Hause, als der Pöstler das Einschreiben zustellen wollte. Er legte deshalb eine Abholungseinladung in den Briefkasten. Nach einigen Tagen holte ich das Einschreiben bei der Post ab und reichte 30 Tage später ein Mieterstreckungsbegehren bei der Schlichtungsbehörde ein. Diese wies das Begehren ab. Sie behauptet, meine Eingabe sei zu spät erfolgt. Stimmt das?»
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