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20.11.2019
Nein. Laut dem Pauschalreisegesetz darf der Preis nach einer Buchung nur aus drei Gründen erhöht werden: gestiegene Beförderungskosten, höhere Gebühren (etwa Flughafentaxen) oder veränderte Wechselkurse. Eine Preisänderung setzt in diesem Fall voraus, dass im Vertrag auf diese möglichen Aufschläge hingewiesen wurde, mit genauen Angaben zur Berechnung des Preises. Treten weniger Teilnehmer als vorgesehen die Reise an, ist keine nachträgliche Preiserhöhung erlaubt. Gut zu wissen: Veranstalter von Pauschalreisen müssen eine Preiserhöhung mindestens drei Wochen vor Abreisetermin mitteilen.
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