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11.11.2019
1 Ist die Anmeldung eines Kindes bei der Kindertagesstätte (Kita) verbindlich?
Ja, sobald die Kita die Aufnahme des Kindes bestätigt, sind die Eltern an den Vertrag gebunden.
2 Viele Kita-Verträge sehen eine einmonatige Probezeit mit einer Kündigungsfrist von wenigen Tagen vor. Darf man bis am Schluss der Probezeit kündigen?
Ja, die Kündigung muss in diesem Fall spätestens am letzten Tag der Probezeit bei der Kita eingehen. Wichtig: Der Poststempel ist nicht massgebend.
3 Was passiert, wenn jemand die vertragliche Kündigungsfrist nicht einhält?
Die meisten Kita-Verträge sehen nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten vor. Nehmen Eltern ihr Kind vor Ablauf der Frist aus der Kita, müssen sie trotzdem bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Die Kita muss sich allerdings allfällige Einsparungen etwa fürs Essen anrechnen lassen. Und die Krippe ist verpflichtet, den frei gewordenen Platz so schnell wie möglich wieder zu besetzen. Gelingt ihr das während der Kündigungsfrist, schulden die Eltern kein Entgelt mehr.
4 Kann ein Kita-Vertrag fristlosgekündigt werden?
Ja, von beiden Seiten. Aber nur, wenn die Fortführung des Vertrags für eine Partei nicht mehr zumutbar ist. Dafür braucht es wichtige Gründe. Beispiele: Das Personal ist offensichtlich unfähig, die Kinder fachlich gut zu betreuen. Oder die Einrichtung der Krippe hat grosse Mängel – es fehlt beispielsweise an einer Heizung.
5 Rechtfertigt ein häufiger Betreuerwechsel eine fristlose Kündigung?
Kaum. Ein ständiger Wechsel der Bezugspersonen kann zwar theoretisch ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das Kantonsgericht Zug hat allerdings den Wechsel von vier Betreuungspersonen innert kurzer Zeit als zumutbar beurteilt.
6 Darf man den Vertrag wegen eines Wohn- oder Arbeitsortswechsels fristlos kündigen?
Nein. Denn solche Veränderungen zeichnen sich in den meisten Fällen über längere Zeit ab, sodass man rechtzeitig kündigen kann.
7 Darf die Krippe sofort kündigen, wenn man den Krippenbetrag nicht pünktlich bezahlt hat?
Nein. Die Krippe muss eine «angemessene Frist» für die Zahlung einräumen, wenn jemand mit dem Zahlen von Rechnungen im Verzug ist. Verschiedene Juristen halten ein bis zwei Monate für angemessen.
8 Darf eine Kita den Tarif einseitig erhöhen?
Nein. Eine Tariferhöhung ist eine einseitige Vertragsänderung. Eltern können die angekündigte Änderung ablehnen oder akzeptieren. Lehnen sie ab, gilt der bisherige Vertrag weiter, bis eine Partei kündigt.
9 Muss man weiter für die Kita zahlen, wenn das Kind längere Zeit krank ist?
Ja, solange der Vertrag nicht gekündigt ist. Aber die Kinderkrippe müsste allfällige Einsparungen in Abzug bringen.
10 Haftet die Krippe für beschädigte oder verlorene Gegenstände des Kindes?
Oft schliessen die Krippenverträge die Haftung für mitgebrachte Sachen aus. Das ist zulässig, solange die Betreuer die Sachen nicht absichtlich oder grobfahrlässig verloren oder beschädigt haben.
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Anzahlung 3700 CHF nicht erstattbare
Im Vertrag von der Kita an der wir interessiert sind, steht dass man die erste Monatsgebühr 3300 CHF und Anmeldegebühr 400 CHF anzahlen muss. Diese Gebühr ist nicht zurückerstattetbar, obwohl unser Eintritt erst in 11 Monate ist (vorher gab es keinen Platz). Die normale Kündigungsfrist in der Kita ist 2 Monate. Im Artikel oben entnehme ich, dass wenn die Kita den Platz besetzen kann, schulden die Eltern kein Entgelt mehr. Ist es vertraglich zulässig, dass die erste Monatsgebühr nicht erstattbar?