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29.09.2022
1 Gelten für Elektrotrottinette die gleichen Vorschriften wie für normale Trottinette?
Nein. Trottinette ohne Motor gehören zu den sogenannten «fahrzeugähnlichen Geräten». Für sie gelten andere Regeln: Man darf zum Beispiel mit ihnen auf dem Trottoir fahren.
2 Darf jeder ein Elektrotrottinett fahren?
Nein. Fahrer, die noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen nicht mit Elektrotrottinetten fahren. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen sie nur benutzen, wenn sie einen Führerausweis für ein Mofa besitzen.
3 Wie müssen Elektrotrottinette ausgerüstet sein?
Wie bei Mofas sind eine Klingel, fest montierte Lichter hinten und vorn, ein Rückstrahler sowie eine Vorder- und eine Hinterradbremse vorgeschrieben.
4 Muss man mit E-Trottinetten auf der Strasse fahren?
Ja. Das Fahren auf Trottoirs, Fusswegen oder in Fussgängerzonen ist verboten. Auf öffentlichen Strassen sind nur Elektrotrottinette mit einer Motorleistung von höchstens 0,50 Kilowattstunden und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern zugelassen.
5 Darf man mit dem E-Trottinett den Fussgängerstreifen überqueren?
Ja, das ist erlaubt. Allerdings nur im Schritttempo. Vortritt hat man aber nur, wenn man das Trottinett schiebt.
6 Ist das Parkieren von E-Trottinetten auf dem Trottoir erlaubt?
Ja, sofern kein Verbot signalisiert ist und für die Fussgänger mindestens 1,5 Meter Platz frei bleibt.
7 Dürfen zwei Elektrotrottinette aufder Strasse nebeneinander fahren?
Nein. Das Nebeneinanderfahren ist nur in Begegnungszonen und auf Velowegen erlaubt. Und nur dann, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer und Fussgänger behindert werden. Verboten ist ebenfalls, zu zweit auf einem Elektrotrottinett zu fahren.
8 Welche Konsequenzen drohen bei Regelverletzungen?
Die Polizei kann Bussen zwischen 20 und 120 Franken erlassen.
9 Welche Versicherung zahlt, wenn der Fahrer eines E-Trottinetts einen Unfall verursacht?
Für Sachschäden oder bei Verletzungen Dritter zahlt grundsätzlich der Unfallverursacher. Falls er eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kommt sie für den Schaden auf.
10 Ist bei einem Unfall auch der fehlbare Lenker versichert?
Ja. Die Krankenkasse begleicht auch die Arzt- oder Spitalkosten des Unfallverursachers. Angestellte mit einem Pensum von mehr als 8 Stunden pro Woche sind über die betriebliche Unfallversicherung gegen Freizeitunfälle versichert. Diese kommt für die medizinischen Leistungen auf und zahlt auch die Taggelder aus. Bei grobfahrlässig verursachten Freizeitunfällen darf die Versicherung nur die Taggelder kürzen – die Arzt- und Spitalkosten muss sie vollumfänglich übernehmen.
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