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Nein. Sie müssten mindestens ein Jahr lang in dem Land wohnen, in dem Sie die Autoprüfung machen – und das auch belegen können. Je nach Land, in dem Sie den Fahrausweis machen, wird der Schweizer Ausweis zudem erst nach einer Kontrollfahrt ausgestellt. Von dieser Auflage befreit sind Ausweise, die in EU- und Efta-Ländern erworben wurden, sowie in Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Südkorea, Taiwan, Tunesien und in den USA.
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