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Nein. Ein Vorbezug von Pensionskassenguthaben für den Kauf oder Bau von Wohneigentum ist nur möglich, wenn das Haus oder die Eigentumswohnung der versicherten Person und deren Familie als Wohnsitz dient. Der Kauf einer Wohnung zur Weitervermietung ist nicht erlaubt. Ein Vorbezug wäre in Ihrem Fall erst in zwei Jahren möglich, wenn Sie tatsächlich in die Wohnung einziehen.
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