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Ja. Diese Aufteilung entspricht der gesetzlichen Regelung, falls weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorliegt. Aber: Bevor die Höhe der Erbschaft berechnet wird, wird das eheliche Vermögen aufgeteilt. In den Nachlass Ihres Mannes fällt nur sein Anteil daran. Ohne einen Ehevertrag gilt für Sie das Recht der Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst: Zur Erbschaft Ihres Mannes gehört die Hälfte des gemeinsam während der Ehe erwirtschafteten Vermögens sowie sein persönliches Eigengut. Das sind die Vermögenswerte, die ihm zum Zeitpunkt der Heirat bereits gehörten und die er während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erhielt.
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