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saldo 11/2021
08.06.2021
In diesem Fall sind die Folgen die gleichen, wie wenn die Verhandlung stattgefunden hätte, es aber zu keiner Einigung gekommen wäre. Der Friedensrichter hat folgende Möglichkeiten:
- Er kann dem Kläger die Klagebewilligung erteilen. Dieser kann dann innert drei Monaten beim Gericht eine Klage einreichen.
- Bei einem Streitwert bis 5000 Franken kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag machen. Ein solcher wird zu einem rechtskräftigen Entscheid, wenn ihn weder die eine noch die andere Partei innert 20 Tagen ablehnt.
- Beträgt der Streitwert nicht mehr als 2000 Franken, kann der Friedensrichter einen Entscheid fällen – unter der Voraussetzung, dass der Kläger dies beantragt.
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