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Nein. Laut Gesetz müssen sich nur Verwandte in auf- und absteigender Linie in einer finanziellen Notlage unterstützen – also zum Beispiel Kinder, Enkel, Eltern oder Grosseltern. Direkt unterstützungspflichtig kann also höchstens Ihre Frau werden. Im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht darf nur auf ihr Einkommen und Vermögen zurückgegriffen werden.
Unterstützungspflichtig ist ausserdem nur, wer in sehr guten finanziellen Verhältnissen lebt. Bei der Prüfung der finanziellen Verhältnisse eines potenziell Unterstützungspflichtigen wird aber auch das Einkommen und Vermögen des Ehegatten berücksichtigt. Indirekt ist Ihre Erbschaft also durchaus relevant, wenn es darum geht, ob Ihre Frau die Mutter unterstützen muss.
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