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Nein. Der Anspruch auf Arbeitslosentaggelder endet mit dem Ablauf einer zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug. Dass Sie Ihren Taggeldanspruch in diesen zwei Jahren nicht ausschöpfen können, ändert daran nichts. Anders ist die gesetzliche Regelung bei älteren Arbeitslosen: Wer innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters arbeitslos wird, hat maximal 640 Taggelder zugut. Und seine Rahmenfrist für den Leistungsbezug dauert so lange, bis er pensioniert wird – also bis zu vier Jahre lang.
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