Nein. Bussen unter 5000 Franken werden nicht ins Strafregister eingetragen. Auch wenn Ihre Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wird, führt das nicht zu einem Eintrag. Wenn Sie die Busse zurzeit nicht bezahlen können, sollten Sie um eine Verlängerung der Zahlungsfrist ersuchen oder gemeinnützige Arbeit als Alternative beantragen.

Sobald die Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt würde, wäre die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit nicht mehr möglich. Dann könnten Sie der Freiheitsstrafe nur entgehen, indem Sie die Busse doch noch bezahlen.