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saldo 03/2023
21.02.2023
Letzte Aktualisierung:
22.02.2023
22.02.2023
Ja. Sie sind zwar unverschuldet zu spät aus den Ferien an die Arbeit zurückgekehrt. Trotzdem darf der Arbeitgeber Ihnen den verpassten Arbeitstag vom Lohn oder vom Ferienguthaben abziehen. Denn grundsätzlich gilt: Ohne Arbeit kein Lohn.
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