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Nein. In diesem Fall muss der Betrieb die im Arbeitsvertrag versprochenen Leistungen selbst erbringen. Er muss also den Lohn in dem Umfang überweisen, wie die Versicherung Taggelder bezahlt hätte. Die meisten Krankentaggeldpolicen sichern eine Lohnfortzahlung von 80 Prozent des versicherten Verdienstes für 720 oder 730 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 900 Tagen zu.
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