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saldo 14/2024
11.09.2024
Letzte Aktualisierung:
12.09.2024
12.09.2024
Ja. Die Nachzahlung aufgelaufener Renten wird im Jahr der Auszahlung besteuert – zusammen mit dem übrigen Einkommen. Die Einkommenssteuer wird aber zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergäbe, wenn Sie anstelle der Nachzahlung nur Ihre AHV-Rente für ein Jahr erhalten hätten – also rund 25'000 Franken.
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