Nein. Eine schriftliche und unterzeichnete Spendenzusage ist verbindlich, sofern dem Spender kein Widerrufsrecht zugesichert worden ist. Sie lässt sich nur widerrufen, wenn sich die finanzielle Situation des Spenders seit seiner Zusage derart verschlechtert hat, dass die Spende ihn ausserordentlich schwer belasten würde. Oder wenn ihm neue, bedeutende familienrechtliche Pflichten erwachsen sind. Zudem werden Spendenzusagen hinfällig, wenn gegen den Schuldner ein Verlustschein ausgestellt oder der Konkurs eröffnet wird.

Teilen Sie dem Verein aber auf jeden Fall mit, dass Sie überrumpelt wurden, und erklären Sie Ihre Situation. Er wird dann kaum auf der Spendenzusage bestehen.