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Ja. Die Kündigungsfristen und -termine von freiwilligen Krankenversicherungen ergeben sich aus den Verträgen, das Gesetz macht dazu keine Vorschriften. Bei den meisten Krankenkassen können die Zusatzversicherungen mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalenderjahrs gekündigt werden. Bei einigen Kassen beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Kündigt der Versicherungsnehmer zu spät, ist die Kündigung gültig, aber erst auf den nächstmöglichen Termin hin wirksam. Gut zu wissen: Wenn die Kasse die Prämie erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert, kann man vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Das Gleiche gilt, wenn die Versicherung Leistungen erbringen muss.
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