Inhalt
Ja. Die Ausgleichskasse muss zwar eine fälschlicherweise zu niedrig berechnete AHV-Rente nachträglich korrigieren und entsprechend nachzahlen. Gemäss Gesetz gilt aber: Der Anspruch auf AHV-Renten erlischt fünf Jahre nach dem Ende des Monats, für den die Leistung geschuldet war. Ihr Mann hat somit tatsächlich nur Nachzahlungen für die letzten fünf Jahre zugut.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden