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Ja. Als Selbständigerwerbende sind Sie beitragspflichtig. Bei einem jährlichen Einkommen von weniger als 9800 Franken ist der Mindestbeitrag von 514 Franken geschuldet. Weitere Informationen entnehmen Sie dem AHV-Merkblatt 2.02 «Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO». Es ist im Internet abrufbar unter Ahv-iv.ch > Merkblätter & Formulare > Merkblätter > Beiträge AHV/IV/EO/ALV.
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