Inhalt
13.10.2020
Ja. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer spielt keine Rolle. Es genügt, wenn zwischen den Bemühungen des Maklers und dem Vertragsabschluss ein Zusammenhang besteht. Der Makler hat den Käufer noch während der Laufzeit des Vertrags gefunden. Deshalb ist die Provision geschuldet, auch wenn der Kaufvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrages abgeschlossen wird.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden